Förderung

PV-Förderung 2023: Steuerliche Vorteile für Photovoltaik-Anlagen

Ab dem 01.01.2023 tritt das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft und bringt bedeutende steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen mit sich. Diese Änderungen zielen darauf ab, die bürokratischen Hürden bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen weiter abzubauen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen und alle zugehörigen Komponenten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ab dem genannten Datum fällt keine Mehrwertsteuer mehr an, solange die installierte Bruttoleistung der Anlage 30 kW (peak) nicht übersteigt.

Darüber hinaus werden Einkünfte und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für Anlagen bis zu 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden sowie für Mehrfamilienhäuser mit 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit oder insgesamt maximal 100 kWp pro Steuerperson.

Diese Regelungen betreffen nicht nur neu errichtete Anlagen, sondern auch bereits bestehende Anlagen und Steuerpersonen, sofern die Kriterien erfüllt sind. Die Regelung ist sogar rückwirkend für das Steuerjahr 2022 in Kraft getreten. Bitte beachten Sie, dass für Steuerbescheide bis einschließlich 2021 keine Änderungen möglich sind.

Ein offizielles Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen, sowie der Nachweis zum Kaufabschluss, finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

* Wir legen großen Wert darauf, die Inhalte unserer Webseite sorgfältig zu erstellen. Dennoch können wir keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen.